Arbeitsrecht in Tuttlingen – seit 2009.
Arbeitsrechtliche Konflikte treffen Menschen oft unerwartet – sei es durch eine Kündigung, eine Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag oder Streit um offene Ansprüche. Als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Tuttlingen unterstütze ich Sie dabei, Fristen einzuhalten, Ihre Rechte zu sichern und klare Lösungen zu finden – egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
In der Region Tuttlingen mit ihrem starken industriellen Mittelstand und dem Medizintechnik-Cluster sind arbeitsrechtliche Fragen Alltag. Ich berate seit über 15 Jahren Beschäftigte und Unternehmen aus Tuttlingen, Wurmlingen, Spaichingen, Trossingen und dem gesamten Landkreis – pragmatisch, lösungsorientiert und mit Blick auf die wirtschaftliche Realität, in der sich Mandanten bewegen.
Eine Kündigung ist für Betroffene häufig belastend, doch entscheidend ist vor allem das Zeitfenster:
Sie haben nur drei Wochen, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verstreicht diese Frist, sind viele Ansprüche dauerhaft verloren.
Ich prüfe die rechtliche Lage, sichere Fristen und setze für Sie alle bestehenden Ansprüche durch – auch solche auf Urlaub, Restlohn oder Abfindung. Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto besser können wir Ihre Position stärken.
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Arbeitsrechtliche Mandate erfordern oft schnelles Handeln – die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage lässt keinen Aufschub zu. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Tuttlingen vertrete ich Beschäftigte und Arbeitgeber aus Tuttlingen, Wurmlingen, Spaichingen, Trossingen und der gesamten Region – persönlich, erreichbar und mit kurzen Wegen.
Prüfung der Kündigung, Einhaltung der 3-Wochen-Frist, Durchsetzung von Ansprüchen wie Abfindung, Restlohn oder Urlaubsansprüchen. Ziel: Ihre Position stärken – schnell und rechtssicher.
Bewertung von Vertragsrisiken, Verhandlung besserer Konditionen, Prüfung von Sperrzeiten. Bei Abmahnungen klären wir, ob sie berechtigt sind und wie Sie sinnvoll reagieren.
Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Klar formuliert, eindeutig geregelt, praxistauglich.
Unterstützung bei Personalmaßnahmen, Abmahnungen, Kündigungen und Vertragsgestaltung. Ziel: sichere Prozesse und klare Strukturen im Unternehmen.
Tuttlingen gilt als „Welthauptstadt der Medizintechnik“ – mit fast 600 Unternehmen aus der Branche prägt sie die Wirtschaft der Region wie kaum eine andere Stadt in Deutschland. Hinzu kommen zahlreiche mittelständische Industriebetriebe in Maschinenbau, Metallverarbeitung und Zulieferindustrie. Diese Wirtschaftsstruktur hat unmittelbare Auswirkungen auf die typischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vor Ort: Tarifbindung, Schichtarbeit, Reisezeiten, Boni- und Provisionsregelungen, Wettbewerbs- und Geheimhaltungsklauseln sowie Aufhebungsverträge mit Abfindungsregelungen gehören zu den häufigen Beratungsanlässen.
Für arbeitsrechtliche Verfahren ist in erster Instanz das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zuständig, in dessen Bezirk der Landkreis Tuttlingen fällt. Berufungsverfahren werden vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart geführt. Beide Gerichte und ihre typischen Verfahrensabläufe kenne ich aus zahlreichen eigenen Verfahren – ein Vorteil, der bei Verhandlungen über Abfindungen, Vergleiche oder gerichtliche Entscheidungen häufig zählt.
Besonders wichtig im Arbeitsrecht ist die strikte Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage: Wer eine Kündigung erhält und nicht innerhalb von drei Wochen Klage erhebt, verliert in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Kündigung anzugreifen – selbst dann, wenn sie offensichtlich unwirksam wäre. Aus diesem Grund nehme ich bei kurzfristigen Anfragen Termine grundsätzlich vorrangig wahr und biete bei Kündigungen häufig eine Einschätzung innerhalb weniger Stunden.
Beratung. Vertrauen. Lösung.
Rechtsberatung muss nicht kompliziert sein. Wir begleiten Sie mit einem klaren, bewährten Ablauf – Schritt für Schritt.
01
Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular – der erste Schritt ist einfach. Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir hören zu. Diskret, vertraulich und unverbindlich.
02
In einem individuellen Gespräch klären wir gemeinsam, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Dabei erhalten Sie eine realistische Einschätzung – transparent, verständlich und lösungsorientiert.
03
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck – außergerichtlich oder, wenn erforderlich, vor Gericht. Immer mit dem Ziel, die für Sie beste Lösung zu erreichen.
Kanzlei Strub & Dr. Krause
Niederlassung Tuttlingen
In Hohensteig 11
78532 Tuttlingen
+49 (0)7461 96 97 380
Handeln Sie schnell: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung – transparent und vorab erläutert.
Gerade bei Kündigungen oder Fristsachen erhalten Sie kurzfristig einen Beratungstermin.
Nicht zwingend. Oft sind außergerichtliche Lösungen möglich – wir prüfen gemeinsam, welcher Weg sinnvoll ist.
Ja. Viele Verträge enthalten Risiken oder Verhandlungsspielräume, die Sie ohne Prüfung übersehen würden.
Ja. Ich berate beide Seiten – von Kündigung und Abmahnung bis hin zur Vertragsgestaltung.
Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Abmahnungen und relevante Schriftwechsel – alles, was den Fall betrifft.
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einschließlich Deckungsanfrage.