Das Erbrecht betrifft jeden Menschen – und oft entstehen Fragen genau dann, wenn Entscheidungen besonders sensibel sind. Wir unterstützen Sie dabei, frühzeitig klare Regelungen zu treffen oder nach einem Erbfall eine geordnete und faire Lösung zu finden.
Der Übergang eines Nachlasses kann rechtlich komplex sein und führt häufig zu Unsicherheiten oder Konflikten innerhalb der Familie. Neben persönlichen Belastungen spielen auch gesetzliche Pflichten, Steuerfragen und die Ansprüche Dritter eine große Rolle.
Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Lösungen zu entwickeln, die juristisch sauber und menschlich angemessen sind – sei es zur Vorsorge oder nach Eintritt des Erbfalls.
Beratung und Gestaltung individueller Nachlassregelungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und Ihren letzten Willen eindeutig festzuhalten.
Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses, Klärung von Erbquoten und Begleitung bei einvernehmlichen oder streitigen Auseinandersetzungen.
Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie Abwehr unberechtigter Forderungen – klar, strukturiert und mit realistischen Empfehlungen.
Erstellung und Prüfung vorsorgender Dokumente, damit Ihre Wünsche im Ernstfall eindeutig geregelt und rechtssicher umgesetzt werden.
Rechtsberatung muss nicht kompliziert sein. Wir begleiten Sie mit einem klaren, bewährten Ablauf – Schritt für Schritt.
Telefonisch, per Formular oder per E-Mail:
+49 (0)7461 96 37 380
[email protected]
Wir analysieren Ihre Situation und erläutern verständlich, welche Schritte sinnvoll sind – in Vorsorgefällen oder nach Eintritt des Erbfalls.
Von der Gestaltung eines Testaments bis zur Durchsetzung von Erbansprüchen begleiten wir Sie zuverlässig.
Kanzlei Strub & Dr. Krause
Niederlassung Tuttlingen
In Hohensteig 11
78532 Tuttlingen
+49 (0)7461 96 97 380
Ein Testament schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse oder Streitigkeiten innerhalb der Familie.
Wir übernehmen die gesamte rechtliche Betreuung – von der Sichtung der Unterlagen bis zur Abstimmung mit Miterben.
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wir erklären Ihnen, was das im konkreten Fall bedeutet.
Die Kosten richten sich nach dem RVG oder nach Vereinbarung. Wir erläutern Ihnen alle Gebühren im Voraus.
Frühzeitige Beratung hilft, Konflikte zu entschärfen und eine rechtliche Grundlage für Lösungen zu schaffen.
Wir prüfen Anspruchshöhe, Werte und mögliche Ergänzungsansprüche und erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Grundlagen.
Ja – wir entwerfen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
In der Regel kurzfristig – besonders bei akuten Erbfällen oder wenn schnelle Entscheidungen nötig sind.