Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall in Tuttlingen – Ansprüche richtig durchsetzen

Nach einem Verkehrsunfall stehen zunächst Blechschaden und Reparatur im Vordergrund – die eigenen Verletzungen werden dagegen oft heruntergespielt. „Das Ziehen im Nacken wird schon wieder”, denken viele und verzichten damit unbewusst auf einen Anspruch, der ihnen zusteht: das Schmerzensgeld. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Tuttlingen sehe ich immer wieder, dass Geschädigte entweder gar kein Schmerzensgeld fordern oder viel zu früh ein pauschales Abfindungsangebot der Versicherung annehmen. Dieser Beitrag erklärt, worauf es ankommt.

Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wer bei einem Unfall verletzt wird, den ein anderer verschuldet hat, hat nach § 253 Abs. 2 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld – für erlittene Schmerzen, Beeinträchtigungen im Alltag und seelische Folgen. Der Anspruch besteht neben dem Ersatz aller materiellen Schäden wie Behandlungskosten oder Verdienstausfall. Typische Fälle nach Verkehrsunfällen reichen von der HWS-Distorsion (Schleudertrauma) über Prellungen und Knochenbrüche bis zu langwierigen Folgen wie chronischen Schmerzen oder unfallbedingten Angstzuständen. Ob Auffahrunfall an einer Ampelkreuzung in Tuttlingen, Kollision auf der B14 oder Unfall auf einer Landstraße im Landkreis: Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die nachgewiesene Verletzung.

Wovon hängt die Höhe ab?

Eine gesetzliche Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht – die Höhe bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind vor allem: Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Dauerfolgen, das Alter des Geschädigten und die Beeinträchtigung der Lebensführung. Gerichte orientieren sich an Vergleichsentscheidungen, die in Schmerzensgeldtabellen gesammelt sind. Die Spanne ist entsprechend groß: Während eine folgenlos ausgeheilte HWS-Distorsion häufig im Bereich einiger hundert Euro liegt, erreichen schwere Verletzungen mit Dauerfolgen deutlich höhere Beträge.

Der entscheidende Faktor: lückenlose Dokumentation

Schmerzensgeld gibt es nur für nachgewiesene Verletzungen. Deshalb gilt: Gehen Sie nach dem Unfall zeitnah zum Arzt – auch wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen. Viele Verletzungen, gerade im Halswirbelbereich, machen sich erst Stunden später bemerkbar. Lassen Sie alle Beschwerden dokumentieren, halten Sie Folgetermine ein und bewahren Sie sämtliche Atteste, Befunde und Rechnungen auf. Ein Behandlungsabbruch oder eine Lücke in der Dokumentation wird von Versicherern regelmäßig als Argument genutzt, den Anspruch zu kürzen oder ganz abzulehnen. Wie Sie unmittelbar nach einem Unfall richtig vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag „Verkehrsunfall Tuttlingen – was tun?“.

Vorsicht bei schnellen Abfindungsangeboten

Ein bewährtes Muster der Versicherer: Kurz nach dem Unfall kommt ein Angebot über einen überschaubaren Pauschalbetrag – verbunden mit einer Abfindungserklärung, die alle weiteren Ansprüche ausschließt. Wer unterschreibt, kann später nichts mehr nachfordern, selbst wenn sich herausstellt, dass die Verletzungsfolgen gravierender sind als gedacht. Unterschreiben Sie eine solche Erklärung niemals, bevor der Heilungsverlauf abgeschlossen oder absehbar ist und die Angemessenheit fachlich geprüft wurde.

Fristen: Drei Jahre – aber nicht warten

Schmerzensgeldansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie vom Schädiger Kenntnis erlangt haben. Warten sollten Sie trotzdem nicht: Je frischer Beweise, Zeugenerinnerungen und ärztliche Dokumentation sind, desto stärker ist Ihre Position.

Unsere Unterstützung aus Tuttlingen

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Tuttlingen setze ich Ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch – von der Bezifferung anhand aktueller Rechtsprechung über die Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wenn es sein muss. Mandantinnen und Mandanten aus Tuttlingen, Wurmlingen, Spaichingen, Trossingen und dem gesamten Landkreis Tuttlingen begleite ich dabei persönlich und mit kurzen Wegen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite auch die Anwaltskosten. Melden Sie sich für eine Ersteinschätzung: +49 (0)7461 96 97 380.

Rechtsanwälte in Tuttlingen Strub

Kontakt – Verkehrsrecht Tuttlingen

Kanzlei Strub & Dr. Krause
Niederlassung Tuttlingen
In Hohensteig 11
78532 Tuttlingen

E-Mail

Strub@strub-krause.de

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