Unfallgutachten: Warum Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen sollten

Kurz nach der Schadenmeldung klingelt das Telefon: Die gegnerische Versicherung meldet sich, freundlich und hilfsbereit, und bietet an, „alles unkompliziert zu regeln” – man schicke einfach den eigenen Gutachter vorbei oder verweise an eine Partnerwerkstatt. Was zunächst wie ein praktischer Service erscheint, dient regelmäßig auch dem Schadensmanagement der Versicherung und verfolgt damit deren wirtschaftliche Interessen. Als Anwalt mit dem Schwerpunkt für Verkehrsrecht in Tuttlingen rate ich Ihnen: Nehmen Sie dieses Angebot nicht an. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die freie Gutachterwahl bares Geld wert ist.

Ihr gutes Recht: der eigene Sachverständige

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – vollständig und ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Nur bei Bagatellschäden unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Warum Sie einen unabhängigen Gutachter wählen sollten

Der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Seine Aufgabe besteht zwar in einer fachgerechten Schadenfeststellung, dennoch ist er Teil des von der Versicherung gesteuerten Regulierungsprozesses. In der Regulierungspraxis kommt es deshalb nicht selten vor, dass das Ergebnis des Gutachtens beeinflusst wird. 

Reparaturzeiten werden knapper kalkuliert, Stundenverrechnungssätze niedriger angesetzt, die merkantile Wertminderung fällt geringer aus oder fehlt ganz, und auf günstigere Alternativ- oder Nachbauteile statt Originalersatzteile wird gern verwiesen. Jede dieser Positionen wirkt für sich klein – in der Summe geht es schnell um mehrere hundert bis tausend Euro.

Was ein unabhängiges Gutachten leistet

Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig und beweissicher: sämtliche Reparaturkosten auf Basis realistischer Werkstattpreise, die Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie versteckte Schäden, die bei oberflächlicher Besichtigung übersehen werden. Das Gutachten ist zugleich Ihr wichtigstes Beweismittel, falls die Regulierung streitig wird und es zu einem Verfahren – etwa vor dem Amtsgericht Tuttlingen – kommt.

Die Tricks der Kürzungspraxis

Selbst mit unabhängigem Gutachten versuchen Versicherer häufig, einzelne Positionen zu kürzen: Da wird auf eine angeblich günstigere Referenzwerkstatt verwiesen, die Wertminderung „wegdiskutiert” oder der Nutzungsausfall infrage gestellt. Hier kann anwaltliche Unterstützung helfen, unberechtigte Kürzungen zu überprüfen und berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wer die einschlägige Rechtsprechung kennt, kann Kürzungen substantiiert zurückweisen – in der Praxis führt das regelmäßig zur Nachzahlung.

So läuft es richtig – in drei Schritten

Erstens: Beauftragen Sie nach dem unverschuldeten Unfall selbst einen unabhängigen Sachverständigen aus der Region – wir arbeiten in Tuttlingen und Umgebung mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die kurzfristig Termine ermöglichen. Zweitens: Übergeben Sie die Regulierung an einen spezialisierten Anwalt; auch diese Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite. Drittens: Lassen Sie vor größeren Reparaturaufträgen prüfen, ob Haftung und Schadensumfang geklärt sind. So vermeiden Sie unnötige Risiken. Wie die komplette Regulierung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag „Verkehrsunfall – was tun?“.

Fazit: Freie Wahl nutzen, Ansprüche sichern

Die gegnerische Haftpflichtversicherung verfolgt bei der Regulierung ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Deshalb empfiehlt es sich, die eigenen Rechte durch einen unabhängigen Sachverständigen und – wenn erforderlich – einen spezialisierten Rechtsanwalt wahrzunehmen.

Als Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in Tuttlingen begleite ich Sie von der ersten Schadenmeldung über die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters bis zur vollständigen Regulierung Ihres Schadens. Rufen Sie uns an: +49 (0)7461 96 97 380.

Rechtsanwälte in Tuttlingen Strub

Kontakt – Verkehrsrecht Tuttlingen

Kanzlei Strub & Dr. Krause
Niederlassung Tuttlingen
In Hohensteig 11
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